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Eine Übersicht über unsere Expertise

Nebenkosten

Die Betriebs- und Heizkosten werden nicht zu Unrecht als zweite Miete bezeichnet, da diese Kosten unaufhaltsam steigen und zwischenzeitlich einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtmiete ausmachen. Mehr...

Mietvertrag

Für die Anmietung einer Wohnung ist es heutzutage gängige Praxis, dass ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wird, obwohl auch mündliche Mietverträge ohne Weiteres möglich wären. Zum einen bietet die Schriftform für beide Seiten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, was konkret vereinbart worden ist; d.h., welche Rechte und Pflichten sowohl den Vermieter als auch den Mieter treffen. Mehr...

Mietminderung

Der Mieter hat das Recht zur Mietminderung, wenn die Mietsache Mängel aufweist, welche für diesen mit nicht unerheblichen Nutzungsbeeinträchtigungen verbunden sind. Mehr... 

Schönheitsreparatur und Ausbesserung

Eine Legaldefinition, was Schönheitsreparaturen sind, findet sich in § 28 Abs.4 Satz 3 II BV. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um alle malermäßigen Arbeiten innerhalb der Wohnung.

Ginge es allein nach dem Gesetz hätte nicht der Mieter, sondern vielmehr der Vermieter, die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Mehr... 

Diverses

Weitere Themen zu den wir Ihnen helfen können sind:

  • Kündigung   
  • Mieterhöhung 
  • Mietmängel/Instandsetzung            
  • Mietkaution  
  • Tierhaltung  
  • Untermiete
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