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Mietvertrag

Für die Anmietung einer Wohnung ist es heutzutage gängige Praxis, dass ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wird, obwohl auch mündliche Mietverträge ohne Weiteres möglich wären. Zum einen bietet die Schriftform für beide Seiten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, was konkret vereinbart worden ist; d.h., welche Rechte und Pflichten sowohl den Vermieter als auch den Mieter treffen

Zum anderen überträgt der Vermieter durch den Mietvertrag eine Vielzahl von Verpflichtungen, welche dieser nach dem Gesetz eigentlich selbst wahrzunehmen hätte. Beispielsweise hätte der Vermieter nach dem Gesetz die Betriebskosten selbst zu tragen oder die Wohnung selbst zu renovieren. Es gilt daher den Mietvertrag daraufhin zu überprüfen, ob derartige Vereinbarungen tatsächlich wirksam zu Stande gekommen sind.

Da der Vermieter sich in der Regel eines bereits vorgedruckten Mietvertrages bedient, handelt es sich bei den hierin enthaltenen Regelungen regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen ( „Kleingedrucktes „), welche einer strengen Normenkontrolle unterliegen, damit der Mieter nicht unangemessen benachteiligt wird. Ob eine unangemessene Benachteiligung tatsächlich gegeben ist, ist letztlich immer eine Frage des Einzelfalles, deren Beurteilung für den juristischen Laien regelmäßig nicht möglich ist, da es sprichwörtlich auf jedes Wort ankommt. Eine Regelung, wonach der Mieter alle 3 Jahre Bad/Küche ( "starre Frist" ) zu renovieren hat, ist beispielsweise unwirksam, wo hingegen diese Regelung bereits durch den bloßen Zusatz "in der Regel" wirksam wird. Obwohl die Gerichte zwischenzeitlich eine Vielzahl von Urteilen bezüglich der Wirksamkeit von mietvertraglichen Regelung getroffen haben, dürfte es für einen Rechtsunkundigen oftmals schlechterdings nicht möglich sein, insoweit eine fundierte Beurteilung vorzunehmen.


Tipp:

Verschenken Sie kein Geld, aber gehen Sie auch keine unnötigen Risiken ein. Machen Sie sich daher vorab rechtskundig und nehmen die Hilfe eines unserer erfahrenen Mietrechtsexperten gerne im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft in Anspruch. Fair-trauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.

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