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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Sie erhalten eine qualifizierte Rechtsberatung. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist es deshalb erforderlich, dass Sie Mitglied im MieterschutzExpress 25 e. V. werden.
Allein durch die Registrierung beim ME25 werden Sie noch kein Mitglied. Erst nach Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages beginnt die Mitgliedschaft.
Nein, die Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf von 12 Monaten nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 25,00 €.
Bei Mietrechtsfragen erhalten Sie umgehend eine Antwort auf Ihre Frage zu mietrechtlichen Themen wie z. B. Mängelbeseitigung, Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen, Störungen durch Nachbarn, Schimmelbildungen in Wohnräumen, Modernisierungsmaßnahmen etc. .
Bei einer Prüfung der Nebenkosten sind die Bearbeitungszeiten etwas länger, da meist eine umfangreiche Einsicht in Unterlagen und den darin getroffenen Vereinbarungen notwendig ist. Fachkundigen Rat erhalten Sie von unseren speziell ausgebildeten Betriebskostenprüfern.
Je nach Ihren Wünschen / dem Inhalt Ihrer Fragen können Sie entsprechend zwischen den verschiedenen Mitgliedschaften wählen.
Als Mitglied des MieterschutzExpress 25 e. V. erhalten Sie einen schnellen und kompetenten Rechtsrat auf Ihre spezielle Frage zum Wohnraum-Mietrecht. Auch eine Nachfrage beantworten wir ohne weitere Kosten für Sie.
Zusätzlich erhalten Sie unseren Newsletter zu mietrechlich aktuellen Themen.
Näheres erfahren Sie auf unserer Homepage unter "Leistungen" und den Seiten MietrechtExpress sowie NebenkostenExpress.
Mietrechtsfragen
Nach dem Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie Ihre Antwort per E-Mail spätestens bis zum Ablauf des zweiten Werktages (Montag-Freitag).
Nach Beantwortung Ihrer Frage durch einen Rechtsberater haben Sie die Möglichkeit einer – kostenlosen – Nachfrage per E-Mail innerhalb von drei Wochen nach Erhalt unserer Antwort.
Unsere Antwort hierauf erhalten Sie bis spätestens zum Ablauf des zweiten Werktages (Montag-Freitag) nach Eingang Ihrer Nachfrage.
Fragen zu Nebenkosten
Nach dem Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie Ihre Antwort per Mail spätestens bis zum Ablauf des siebten Werktags (Montag-Freitag). Nach Beantwortung Ihrer Frage durch einen Berater, haben Sie die Möglichkeit einer – kostenlosen – Nachfrage per E-Mail innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt unserer Antwort. Unsere Antwort hierauf erhalten Sie bis spätestens zum Ablauf des siebten Werktages (Montag-Freitag) nach Eingang Ihrer Nachfrage.
Sie erhalten Antworten auf Ihre Fragen von auf dem Gebiet des Mietrechts spezialisierten Juristen, teils Fachanwältinnen / Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Geeignet sind kurze Fragen zu einem mietrechtlichen Thema, wie z. B. : Wie formuliere ich eine Mängelanzeige? Meine Vase hat einen feuchten Ring auf dem Parkettboden hinterlassen. Muss ich diesen beseitigen?
Um Ihre Rechtsfrage zuverlässig beantworten zu können, sollte der Sachverhalt detailgetreu, vollständig sowie leicht verständlich formuliert werden. Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine wichtigen Details, die für die Beantwortung Ihrer Frage unverzichtbar sind, ausgelassen haben.
Soweit es für die Beantwortung Ihrer Frage erforderlich ist, können neben der Übersendung des Mietvertrages weitere Dokumente beigefügt werden, maximal jedoch 20 Seiten. 7 MB dürfen nicht überschritten werden. Es können ausschließlich Dokumentenarten mit den Endungen .pdf , .tif , .bmp , .jpg , .png hochgeladen werden. Bei Mieterhöhungen ist - soweit vorhanden - der maßgebliche Mietenspiegel einzureichen.
Nicht geeignet sind z.B. Rechtsfälle, wenn
- zur Beantwortung der Frage ein umfangreicher Sachverhalt oder umfangreiche Korrespondenz ausgewertet werden muss,
- Korrespondenz mit dem Vermieter oder gegnerischen Rechtsvertretern geführt werden muss,
- oder es sich um einen komplexen Rechtsfall handelt.
Gern.
Soweit es für die Beantwortung Ihrer Frage erforderlich ist, können neben der Übersendung des Mietvertrages weitere Dokumente beigefügt werden.
Dokumentenart: Es können ausschließlich Texte (txt.), PDF-Dokumente und die folgenden Bildformate (GIF, JPG, PNG) verwendet werden. Insgesamt können maximal 20 Seiten mit übersandt werden. Der Datenumfang darf insgesamt maximal 7 MB betragen.
Nein, denn Mietverträge von gewerblichen Räumen / Geschäftsräumen beinhalten meist zahlreiche individuelle Vereinbarungen.
Dieses setzt nicht nur eine umfangreiche Prüfung des gesamten Mietvertrages voraus, sondern führt auch zwangsläufig zu vielen Nachfragen seitens des Beraters.
Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine Mitgliedschaft beim Interessenverband Mieterschutz e. V. . Dort werden Sie von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten, die sich, zusätzlich zu den Beratungen auf dem Gebiet der Wohnraummietverhältnisse, ständig mit Mietverhältnissen von Geschäftsräumen beschäftigen.
Falls Sie weitere Fragen zum MieterschutzExpress 25 e. V. , der Mitgliedschaft, der Registrierung, unseren Leistungen, den zu übersendenden Dokumenten usw. haben sollten, können Sie diese unter "Kontakt" an uns richten.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass mietrechtliche Fragen auf der "Kontakt-Seite" nicht beantwortet und sofort gelöscht werden.
"Aufgrund der vom Vermieter zu berechnenden Nachzahlung können Nebenkosten deutlich geringer ausfallen, u.U. sogar komplett gestrichen werden."
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